Hinweis
Die PDF-Dokumente öffnen sich im Acrobat-Reader. Von dort aus können Sie die Dokumente auf Ihrem Computer speichern. Alternativ hierzu können Sie die PDF-Dokumente aber auch direkt auf Ihren Computer herunterladen (Download), indem Sie mit der rechten Maustaste auf den Link klicken und dann im sich öffnenden Kontext-Menü den Punkt: „Ziel speichern unter….“ wählen.
In Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, muss grundsätzlich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden, das sich am Gegenstandswert orientiert, der in der Regel vom Gericht festgesetzt wird. Ansonsten können aber auch Honorarvereinbarungen möglich und sinnvoll sein. In diesem Fall wird dann nur die tatsächliche Arbeitszeit abgerechnet. Bei Bedürftigkeit, z.B. beim Bezug von Sozialhilfe, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe, bzw. Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen. Der Rechtsstreit darf dann allerdings nicht mutwillig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben. Fragen zu entstehenden Kosten, auch zum Beispiel für Beratungen und Erstberatungen, beantworten mein Team und ich auch gerne telefonisch oder per Email.