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Ausländer- und Asylrecht

Asyl- und Ausländerrecht, Einbürgerung

Europa und auch gerade Deutschland gewinnen im Rahmen der internationalen Migrationsbewegungen stetig an Bedeutung. Insofern müssen bei der Frage, ob sich ein Betroffener hier rechtmäßig aufhalten oder einreisen kann diverse Rechtsquellen, Abkommen, nationale und EU-weite Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bedacht werden. Wir können nach einem ausführlichen Beratungsgespräch aufzeigen, welche Möglichkeiten und Gefahren diesbezüglich bestehen.

Ferner unterstützen wir Menschen im Asylverfahren, die auf Grund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat vertrieben wurden und flüchten mussten. Um das Ziel eines Schutzes im Bundesgebiet zu erreichen, ist eine detaillierte Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt und eine Begleitung während des gesamten Verfahrens, d.h. natürlich gegebenenfalls auch vor den Verwaltungsgerichten, notwendig.

  • Asylverfahren (Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote)
  • Familienzusammenführung (Ehegatten- und Kindernachzug)
  • Visaangelegenheiten (Geschäfts- und Besuchsvisa)
  • Ausweisungsverfügungen
  • Abschiebungshaft, Sicherungs- und Überstellungshaft, Zurückschiebung etc.
  • Ausländerstrafrecht
  • Personenstandsrecht
  • Einbürgerungsverfahren
  • Europarecht, EU-Aufenthalt
  • Aufenthalt zur schulischen oder beruflichen Ausbildung und zum Studium
  • Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung oder der selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Eheschließungsverfahren
  • humanitäre Aufenthalte
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung, z.B. auch Ausbildungsduldung)
  • Die Einbürgerung nach acht, sieben oder manchmal schon sechs oder gar drei Jahren Aufenthalt in Deutschland
  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit